Nationalpark
IUCN Kategorie II
Die IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) als weltweite Dachorganisation aller Staaten und international agierenden Naturschutzorganisationen legt die Kriterien für Nationalparke fest und definiert einen Nationalpark als Schutzgebiet, das hauptsächlich zum Schutz von Ökosystemen und zu Erholungszwecken verwaltet wird. Es besteht für einen Nationalpark daher die Verpflichtung, wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere aktiv durch verschiedene Pflegemaßnahmen zu erhalten. Begleitende wissenschaftliche Forschung als Grundlage für die entsprechenden Schutz- und Pflegemaßnahmen sind aus diesem Grund für jeden Nationalpark unabdingbar. Ebenfalls als Verpflichtung – und keinesfalls als bloße Empfehlung – ist zudem die Aufbereitung des Naturerlebnisses für BesucherInnen eines Nationalparks zu betrachten: Dazu zählen etwa das Anlegen und Instandhalten von Wegen und der notwendigen Infrastruktur sowie entsprechende Informationseinrichtungen und Programme, die den unterschiedlichen Besucherschichten entsprechen.